Folgende Regelungen für die Besteuerung von Autogas werden ab 1. Januar 2019 in Kraft treten:
- bis zum Ende des Jahres 2022 wird der Steuervorteil für Autogas verlängert
- pro Jahr erfolgt dann aber eine Veringerung des Steuervorteils um 20%, umgerechnet also 3 Cent pro Liter pro Jahr (2019=20%, 2020=40%, 2021=60%, 2022=80%, ab 2023 volle 100%)
- ab 2023 gibt es keine Steuervorteile mehr für Autogas und es wird der volle Steueranteil in Höhe von 409,00 EUR / 1000 Liter Autogas fällig
Für Erdgas gilt die Steuerermäßigung insgesamt bis 2026, als 4 Jahre länger, soll aber auch hier ab 2024 schrittweise abgeschmolzen werden.